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Unterbringung Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund im ehem. RoMed-Gebäude Wasserburg - Anfrage und Antwortschreiben von Landrat Otto Lederer

Im Rahmen unseres Stadtteilgesprächs in der Burgau im August 2023 haben sich besorgte Bürger an uns gewendet. Im Mittelpunkt stand die große Anzahl von Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund, die zum einen in der Stadt Wasserburg und speziell im Stadtteil Burgau untergebracht wurden und werden. Auch ist das Potential an Ehrenamtliche erschöpft, die Schulen und Kitas voll ausgelastet. Zudem werden Sicherheitsaspekte angeführt.

Dies nahmen wir zum Anlass, uns an unseren Landrat, Otto Lederer, zu wenden und ihm die Sorgen vor Ort zu schildern.

Weiter ging es uns um folgende Fragen: Wird unsere Stadt portional zu anderen Kommunen belastet? Schaut es bei anderen Kommunen ähnlich aus? 

Wir sind uns dessen bewusst, dass der Bund die Länder und Landkreise bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Migranten derart in die Pflicht nimmt. Weiter können wir gut nachvollziehen, dass der Landkreis eigene Immobilien (hier das ehemalige RoMed-Gebäude) für diese Zwecke nutzt und somit nicht alternativ auf landkreiseigene Turnhallen etc. ausgewichen werden muss. Durch dieses Schreiben wollen wir aber auf die Umstände und Unruhe hinweisen und bitten dringend, dass die Sorgen und Befürchtungen unserer Bürger ernst genommen und bei weiteren Entscheidungen in der Zukunft berücksichtigt werden.

Hier das Antwortschreiben des Landrats:

Sehr geehrte Frau Maas,
liebe Heike,

herzlichen Dank für Deine Email zum Thema Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Wasserburg.

Ich habe vollstes Verständnis für die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wasserburg und nehme die Sorgen und Befürchtungen sehr ernst. Es ist mir bewusst, dass die Stadt Wasserburg mit 5 % der Einwohner des Landkreises einen weit höheren Anteil an Flüchtlingen aufnimmt, noch dazu den Großteil in einem einzigen Stadtteil.

Eine, wie von Dir angesprochene Verteilung auf die Gemeinden des Landkreises, ist derzeit rechtlich leider nicht möglich, da die Landkreise für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig und die Gemeinden nur zur Mitwirkung verpflichtet sind. Der Landkreis kann deshalb auf die Nutzung eines geeignetes Objekts wie die frühere RoMed Klinik nicht verzichten. Auch wenn es eine Gemeinschaftsunterkunft wird, die die Regierung von Oberbayern betreibt, hat der Landkreis ein anteiliges Belegungsrecht. Die Nutzung der früheren RoMed Klinik zur Unterbringung von Flüchtlingen reduziert auch die Anmietung privater Unterkünfte.

Auch ich sehe die wachsende Zahl von Flüchtlingen in Bezug auf Unterbringung, Bildung und Integration kritisch. Ich kann Dir jedoch lediglich versichern, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf bedacht sind, auch Unterkünfte in anderen Landkreisgemeinden anzumieten, um eine halbwegs gerechte Verteilung zu erreichen.  Es würde mich sehr freuen, wenn ich auch weiterhin auf das Wohlwollen und das Verständnis der Wasserburger in diesen herausfordernden Zeiten zählen kann. 

Herzliche Grüße

Otto Lederer
Landrat